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Editorial

Die Zahl der Management Buy In und Management Buy Out bei uns wird zunehmen. Unternehmerisch geprägte Manager wollen sich am Kapital der von ihnen geführten Unternehmen beteiligen. Unternehmensverkäufe in der Unternehmernachfolge und als Spin off eines Konzerns bieten die Möglichkeit hierzu.

Die Zahl der passenden Transaktionen steigt. Privates und institutionelles Beteiligungskapital für MBI und MBO steht in den deutschsprachigen Ländern in ausreichendem Maß zur Verfügung. Wir wollen mithelfen, daß Deals, Manager und Kapital (bzw. Akquisitionsfinanzierung) besser zueinanderfinden.

Wir veröffentlichen hier Informationen und Kommentare. Allgemein interessierende Fragen werden ebenso angesprochen wie Erfahrungen aus Transaktionen und Meinungen zum Markt. Wir adressieren Unternehmenskäufe in den deutschsprachigen Ländern bei mittelständischen Unternehmen aller Branchen.

Home » Wenn das Wort nicht mehr gilt: alles unverbindlich oder was?

Jeder Jurist wird zu Recht darauf achten, dass wesentliche Teile eines Letter of Intent unverbindlich sind. Ein LOI soll ja kein Vorvertrag sein. In einem Fall ist ein Anwalt der Verhandlungspartner für die Verkäufer. Wir wollen nach der Due Diligence den Kaufvertrag auf der Basis des LOI schließen. Der Jurist erklärt uns, gegenüber dem LOI müsse sich manches ändern, vor allem der Preis. Anderenfalls kämen wir halt nicht zusammen. Wir protestieren und verweisen auf den LOI. Der sei unverbindlich, lautet die rechtlich korrekte Antwort. Auf dieser Ebene wollen wir nicht widersprechen. Rechtlich durchsetzbar sind die Bestimmungen des LOI in der Tat nicht. Wozu aber schließt man ihn dann? Weil zwei Parteien, die Verkäufer und die Käufer, eine gemeinsame Grundlage für den schwierigen Prozess des Unternehmenskaufs gefunden haben. Oder glauben, sie gefunden zu haben. Nennen wir die beiden Parteien einmal Kaufleute. Was gilt dann? Das Wort eines Hamburger Kaufmanns, wie ein Kollege meint? Genau so sollte es sein, selbst wenn die Beteiligten nicht Hamburger sind. Denn ein (unverbindlicher) LOI macht nur Sinn, wenn die Parteien kaufmännisch zu ihm stehen. Wie die Verhandlung weiterging? Gar nicht. Wir zogen uns zurück. Eine Preiserhöhung war trotz der hohen Attraktivität des Unternehmens nicht zu begründen. Wir hatten kein Vertrauen mehr in den Einigungswillen der Verkäufer und wollten keine weiteren „unverbindlichen“ Verhandlungen führen. Das Risiko war uns zu groß, unseren Schaden noch zu vergrößern. Wie sich die Verkäufer wohl beim nächsten Mal verhalten werden?